Promotionsfeier 18.12.2004
Promotionsfeier 18.12.2004

Ulrich Graf von Plettenberg
Vorgabe
und Vollzug
Überlegungen zu einem
komplementären Miteinander von Amt und Laikat
nach Yves Congar und II. Vaticanum
(Zusammenfassung)
Das
Wort vom „gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen“ ist zum theologischen
Schlagwort geworden. Darauf beruhend breitet sich in der Pastoral die
Vorstellung von der „mitsorgenden Gemeinde“ aus. Dahinter steht die
grundlegende Gleichwertigkeit und Gemeinsamkeit aller Gläubigen als Volk
Gottes, wie sie die Kirchenkonstitution des II. Vatikanums verkündet hat.
Damit verbunden ist aber auch die der ganzen Kirche gemeinsame Sendung zur Rückführung
aller Menschen in die Gemeinschaft mit Gott. Nach den theologischen
Vorarbeiten von Yves Congar und deren Weiterführung in den Dokumenten des II.
Vatikanums geschieht dies auf zweifache Weise: Die hierarchischen Amtsträger
vergegenwärtigen in der Kirche die göttlichen Kräfte, die die
Glaubensgemeinschaft sich nicht selber geben kann (Heilige Schrift,
Sakramente, Glaubensgut). In gleichwertiger und notwendiger Ergänzung dazu
steht das Laienapostolat, das diese Vorgabe vollzieht, d.h. mit Leben erfüllt
und in Raum und Zeit ausdehnt. Amt und Laikat bilden also zwei Pole innerhalb
der Kirche, die aufeinander angewiesen und ineinander verwoben sind. Die
Kirche ist eine hierarchisch strukturiert und zur Fülle strebende
Gemeinschaft - eine communio hierarchica
et pleromatica.
In
unserer Zeit heute scheint angesichts der abnehmenden Priesterzahlen eine Stärkung
des Laienapostolates vonnöten. Es bietet sich an, die hauptberuflichen Laien
in der Seelsorge aus dem hierarchischen Apostolat, in das sie durch die bischöfliche
Beauftragung integriert sind, herauszunehmen und sie als „Anwälte des
Laienapostolates“ in den Gemeinden anzusiedeln. Ziel dieses Engagements ist
die Förderung und Stärkung der kirchlichen Gruppen und der einzelnen Gläubigen
einerseits sowie das Herausgehen an die Ränder der Kirche andererseits, um so
das Leben der Kirche nicht allein am Apostolat der Amtsträger hängt. |
|