Gasthörer
Gasthörer

Gasthörer Mit Zustimmung des betreffenden Dozenten können Gasthörer an Vorlesungen
teilnehmen, wenn und soweit in den gewünschten Lehrveranstaltungen die
ordentlichen Studierenden durch die Zulassung von Gasthörerinnen bzw.
Gasthörern nicht behindert werden.
Als Gasthörer werden zugelassen: Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung, die ihre Studien ergänzen wollen,
Studierende, die kein in der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes Reifezeugnis besitzen,
Berufstätige und Senioren, die eine angemessene Vorbildung besitzen, ein planmäßiges Berufs- oder Fachstudium betreiben oder sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden wollen, ohne den Vorschriften für die Immatrikulation zu genügen. Die Zulassung als Gasthörer ist mit dem im Sekretariat der Theologischen Fakultät Trier
(Universitätsring 19, 54296 Trier, Zi. E 302) erhältlichen Antragsformular zu beantragen.
Dem Antrag sind beizufügen:
1. der Gasthörerschein
2. ein adressierter und frankierter Rückumschlag
Gebühren für Studien im Gasthörerstatus werden
an der Fakultät nicht erhoben. | |
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