Einschreibung (Immatrikulation) und Meldung im Rahmen des Kooperationsvertrages
Einschreibung (Immatrikulation) und Meldung im Rahmen des Kooperationsvertrages

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1. Regelungen für
die Einschreibung |
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| a) Magister in Theologie |
Einschreibung an der Theologischen Fakultät Trier |
b) Bachelor/Master of Education
(Lehramt)
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Einschreibung an der Universität Trier und Meldung an
der Theologischen Fakultät Trier
oder
Einschreibung an der Theologischen Fakultät Trier und
Meldung an der Universität Trier |
c) Bachelor/Master mit Theologie als
Nebenfach
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Einschreibung an der Universität Trier und
Meldung im Rahmen des Kooperationsvertrages an der
Theologischen Fakultät Trier |
| d) Lizentiat in Theologie |
Einschreibung an der Theologischen Fakultät Trier |
| e) Doktorat in Theologie |
Einschreibung an der Theologischen Fakultät Trier |
2. Immatrikulation an der
Theologischen Fakultät Trier
Der Antrag auf Einschreibung ist schriftlich oder telefonisch
beim Sekretariat der Fakultät anzufordern. Dieser ist innerhalb der
vorgegebenen Bewerbungsfrist einzureichen. Online-Bewerbung ist
nicht möglich.
Dem Antrag sind beizufügen:
- beglaubigte Kopie des vollständigen Reifezeugnisses
- Lebenslauf
- Studienbuch und Exmatrikel der zuletzt besuchten Hochschule
- Formblatt für den Studierendenausweis mit farbigem Lichtbild
- zwei weitere Lichtbilder
- Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
- Nachweis über den eingezahlten Studierendenwerksbeitrag
- 1,45 Euro in Briefmarken
Die Benachrichtigung über die Zulassung oder Nichtzulassung erfolgt
nach Eingang aller Unterlagen schriftlich.
Die Immatrikulation erfolgt durch das Sekretariat der Fakultät.
Studienbuch und Studienausweis können zu Beginn des Semesters im
Sekretariat abgeholt werden.
3. Die "Meldung" für das Studium im Rahmen der
Kooperation
Erfolgt die Einschreibung an der Universität Trier, ist die Zulassung
zum Studium der Katholischen Theologie/Katholische Religionslehre
bei der Theologischen Fakultät Trier zu beantragen. Das Formblatt
ist über das Sekretariat der Fakultät erhältlich. Dem Antrag sind
beizufügen:
- beglaubigte Fotokopie des vollständigen Reifezeugnisses
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Rückporto in Briefmarken
Nach erfolgter Einschreibung an der Universität Trier ist der
Theologischen Fakultät Trier eine Immatrikulationsbescheinigung
vorzulegen.
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4. Allgemeine
Bestimmungen | |
1.
Studierende der Theologischen Fakultät können einzelne
Lehrveranstaltungen ohne Zweitimmatrikulation an der Universität
belegen und die Studierenden der Universität ohne
Zweitimmatrikulation an der Theologischen Fakultät.
2. Die Studierenden haben
aktives und passives Wahlrecht nur an der Hochschule, an der sie
immatrikuliert sind.
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