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 Einschreibung (Immatrikulation) und Meldung im Rahmen des Kooperationsvertrages
Einschreibung (Immatrikulation) und Meldung im Rahmen des Kooperationsvertrages
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1. Regelungen für die Einschreibung
2. Immatrikulation an der Theologischen Fakultät Trier
3. Die "Meldung" für das Studium im Rahmen der Kooperation
4. Allgemeine Bestimmungen
1. Regelungen für die Einschreibung

a) Magister in Theologie Einschreibung an der Theologischen Fakultät Trier
b) Bachelor/Master of Education
(Lehramt)




Einschreibung an der Universität Trier und Meldung an der Theologischen Fakultät Trier

oder

Einschreibung an der Theologischen Fakultät Trier und Meldung an der Universität Trier
c) Bachelor/Master mit Theologie als Nebenfach
Einschreibung an der Universität Trier und Meldung im Rahmen des Kooperationsvertrages an der Theologischen Fakultät Trier
d) Lizentiat in Theologie Einschreibung an der Theologischen Fakultät Trier
e) Doktorat in Theologie Einschreibung an der Theologischen Fakultät Trier

 

2. Immatrikulation an der Theologischen Fakultät Trier

Der Antrag auf Einschreibung ist schriftlich oder telefonisch beim Sekretariat der Fakultät anzufordern. Dieser ist innerhalb der vorgegebenen Bewerbungsfrist einzureichen. Online-Bewerbung ist nicht möglich.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • beglaubigte Kopie des vollständigen Reifezeugnisses
  • Lebenslauf
  • Studienbuch und Exmatrikel der zuletzt besuchten Hochschule
  • Formblatt für den Studierendenausweis mit farbigem Lichtbild
  • zwei weitere Lichtbilder
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
  • Nachweis über den eingezahlten Studierendenwerksbeitrag
  • 1,45 Euro in Briefmarken

Die Benachrichtigung über die Zulassung oder Nichtzulassung erfolgt nach Eingang aller Unterlagen schriftlich.

Die Immatrikulation erfolgt durch das Sekretariat der Fakultät. Studienbuch und Studienausweis können zu Beginn des Semesters im Sekretariat abgeholt werden.

3. Die "Meldung" für das Studium im Rahmen der Kooperation

Erfolgt die Einschreibung an der Universität Trier, ist die Zulassung zum Studium der Katholischen Theologie/Katholische Religionslehre bei der Theologischen Fakultät Trier zu beantragen. Das Formblatt ist über das Sekretariat der Fakultät erhältlich. Dem Antrag sind beizufügen:

  • beglaubigte Fotokopie des vollständigen Reifezeugnisses
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Rückporto in Briefmarken

Nach erfolgter Einschreibung an der Universität Trier ist der Theologischen Fakultät Trier eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.

 
4. Allgemeine Bestimmungen
1. Studierende der Theologischen Fakultät können einzelne Lehrveranstaltungen ohne Zweitimmatrikulation an der Universität belegen und die Studierenden der Universität ohne Zweitimmatrikulation an der Theologischen Fakultät.

2. Die Studierenden haben aktives und passives Wahlrecht nur an der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind.